SHIA e.V. LV Sachsen

33 Jahre mit und für Alleinerziehende

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.


Die berechtigten Familien bezahlen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern. Familien können den Zuschuss zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Für die Maßnahme stellt das Bundesfamilienministerium 2021 und 2022 insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.

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