SHIA e.V. LV Sachsen

33 Jahre mit und für Alleinerziehende

Grobablauf/Beispiel zum besseren Verständnis:

1. Postalische Antragstellung vor Urlaubsantritt mit Einkommensnachweisen

  • Lohn/Gehalt 3 Monate
  • SGBII Bescheid
  • SGBII Bescheid (minimal 1. Seite + Seite "zu berücksichtigendes  Einkommen"(dort ist Ihr Einkommen bzw. Kindergeld/Unterhalt aufgeführt)
  • Kindergeldnachweis extra, wenn kein SGBII Bezug
  • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss extra, wenn kein SGBII Bezug
  • Bafög/Ausbildungsvergütung
  • Elterngeld
  • Rentenbescheide
  • Wohngeldbescheid

2. wie geht es weiter

  • Sie erhalten von uns Bescheid, ob Sie und in welcher Höhe Ihre Familie gefördert werden kann und/oder welche Unterlagen noch benötigt werden. Den Vertrag bitte unterschreiben und im Original zurücksenden.
  • Sie fahren in den Urlaub und nehmen die Seite 3 des Antrages (Nachweis und Antrag auf Auszahlung) mit und lassen selbige von der Gemeinde/Fremdenverkehrsamt/ Kurverwaltung durch Stempel und Unterschrift bestätigen. Außnahme: Sie erhalten von Ihrer Übernachtungsstelle eine ordnungsgemäße Rechnung, dann kann die Übernachtungsstelle mit Stempel und Unterschrift die Seite 3 bestätigen

3. nach dem Urlaub

Bis ein Monat nach Ihrem Urlaub reichen Sie folgende Unterlagen ein

  • Rechnung + Betrag erhalten oder Kopie Überweisungsbelege/Quittung (Original)
  • Seite 3 Antrag (Nachweis und Antrag auf Auszahlung)mit Stempel/Unterschrift + Ihre Unterschrift (Original)
  • evtl. Nachforderungen von Unterlagen, die Sie in unserem Schreiben mit Förderbescheid erhalten haben

4. Wir überweisen zeitnah den Förderbetrag auf Ihr angegebenes Konto


INFOBLATT UND ANTRAG

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