Grobablauf/Beispiel zum besseren Verständnis:
1. Postalische Antragstellung vor Urlaubsantritt mit Einkommensnachweisen
- Lohn/Gehalt 3 Monate
- SGBII Bescheid
- SGBII Bescheid (minimal 1. Seite + Seite "zu berücksichtigendes Einkommen"(dort ist Ihr Einkommen bzw. Kindergeld/Unterhalt aufgeführt)
- Kindergeldnachweis extra, wenn kein SGBII Bezug
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss extra, wenn kein SGBII Bezug
- Bafög/Ausbildungsvergütung
- Elterngeld
- Rentenbescheide
- Wohngeldbescheid
2. wie geht es weiter
- Sie erhalten von uns Bescheid, ob Sie und in welcher Höhe Ihre Familie gefördert werden kann und/oder welche Unterlagen noch benötigt werden. Den Vertrag bitte unterschreiben und im Original zurücksenden.
- Sie fahren in den Urlaub und nehmen die Seite 3 des Antrages (Nachweis und Antrag auf Auszahlung) mit und lassen selbige von der Gemeinde/Fremdenverkehrsamt/ Kurverwaltung durch Stempel und Unterschrift bestätigen. Außnahme: Sie erhalten von Ihrer Übernachtungsstelle eine ordnungsgemäße Rechnung, dann kann die Übernachtungsstelle mit Stempel und Unterschrift die Seite 3 bestätigen
3. nach dem Urlaub
Bis ein Monat nach Ihrem Urlaub reichen Sie folgende Unterlagen ein
- Rechnung + Betrag erhalten oder Kopie Überweisungsbelege/Quittung (Original)
- Seite 3 Antrag (Nachweis und Antrag auf Auszahlung)mit Stempel/Unterschrift + Ihre Unterschrift (Original)
- evtl. Nachforderungen von Unterlagen, die Sie in unserem Schreiben mit Förderbescheid erhalten haben
4. Wir überweisen zeitnah den Förderbetrag auf Ihr angegebenes Konto