SHIA e.V. LV Sachsen

32 Jahre mit und für Alleinerziehende

ZEICHNEN SIE MIT FÜR GERECHTIGKEIT!

Petition "Gleiche Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden"

Mehr als 800.000 Kinder in Deutschland erhalten Unterhaltsvorschuss. Dieser liegt weit unter dem Mindestunterhalt und bemisst sich am absoluten Minimum dessen was Kinder benötigen. 2023 sollen Ein- und Zweielternfamilien bei den steigenden Lebenserhaltungskosten, Unterstützung bekommen. U.a. wurde die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen, die jedoch nicht bei allen Kindern und Familienformen ankommt.
DENN: Alleinerziehende bekommen diese Erhöhung 1:1 beim Unterhaltsvorschuss wieder abgezogen.
Eine Mutter eines 5 jährigen Kindes bekommt beispielsweise nicht mehr 226 Euro Unterhaltsvorschuss sondern nur noch 187 Euro im Monat. Dies bedeutet, dass sich diese Alleinerziehenden/ Einelternfamilien im neuen Jahr finanziell verschlechtern und sie zuzüglich mit den steigenden Kosten allein gelassen werden. Das ist nicht hinnehmbar und muss vom Gesetzgeber unbedingt geändert werden. Um hier erfolgreich Beschwerde einlegen zu können benötigen wir mindestens 50.000 Unterschriften.
ZEICHNEN SIE MIT FÜR GERECHTIGKEIT - DANKESCHÖN! 

HIER können Sie mehr erfahren und die Petition zeichnen.HIER


EINZIGER

eigenständiger sächsischer Landesfamilienverband, welcher vor mehr als 32 Jahren gegründet wurde und ohne Unterstützung von existierenden Bundesverbänden aufgebaut und bis dato geführt wird.

EINZIGER

sächsischer Landesfamilienverband, der in der Satzung explizit die Alleinerziehenden benannt hat und sich vorrangig für diese Familienform als Interessenvertretung von Alleinerziehenden und deren Kinder in Politik und Gesellschaft versteht und in selbiger festgeschrieben hat.

EINZIGER

sächsischer Landesfamilienverband, welcher vom Vorstand über die ehrenamtlich tätige Geschäftsführerin bis zum Ehrenamt konfessionsfrei und parteiunabhängig arbeitet.

EINZIGER

sächsischer Landesfamilienverband, welcher eine alleinerziehendenspezifische Erst-und Koordinationsberatung anbietet.



Die Betreuung dieser Homepage wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

 

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