Von der Beantragung bis zur Auszahlung - alles aus einer Hand - SHIA e.V. LV Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert auch in diesem Jahr den Familienurlaub.
Die ggf. mögliche Förderung der Familienerholung/Freizeit für sächsische Ein-und Zweielternfamilien erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: Wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb von Deutschland verbringen, mindestens 6 Nächte - max. 14 Nächte fahren und das Einkommen einen auf die Familiensituation angepassten Freibetrag nicht überschreitet. Die Förderung kann dann bis zu 11 Euro pro Nacht und pro Person betragen.
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Sachsen haben und einen Urlaub planen, nehmen Sie bitte vor dem geplanten Urlaub mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie die entsprechenden Informationen zum Ablauf und die Antragsformulare auf unserer Homepage.
Informationen zum Ablauf HIER